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Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die Umweltauswirkungen und die Kohlenstoffemissionen eines Unternehmens sind zu einem erheblichen Anteil auf die Lieferketten zurückzuführen. Globale Lieferketten stehen mitunter bei Menschenrechtsverletzungen vermehrt in der Kritik.  Die Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, kurz CS3D oder CSDDD, wurde von der EU zur Förderung des Einhaltens von Menschen- und Umweltrechten verabschiedet.

Ab wann ist die Richtlinie von Unternehmen umzusetzen?

Die europäische Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten in nationale Umsetzungsgesetze zu überführen. Die Integration in nationales Recht hat bis spätestens 26.07.2026 zu erfolgen. Genau ein Jahr später, am 26.07.2027, tritt die CS3D in Kraft.

Welche Unternehmen werden von der Richtlinie erfasst?

Berücksichtigung finden juristische Personen. Es wurden alle gängigen Rechtsformen erfasst (in Österreich: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), wobei die Richtlinie auf große Unternehmen mit folgenden Übergangszeiträumen abstellt:

  • > 5.000 Mitarbeiter:innen und > 1,5 Mrd. Euro Umsatz ab 2027
  • > 3.000 Mitarbeiter:innen und > 900 Mio. Euro Umsatz ab 2028
  • > 1.000 Mitarbeiter:innen und > 450 Mio. Euro Umsatz ab 2029
  • Unter das Gesetz fallen ebenso Konzernmütter auf oberster Ebene, die die Schwellenwerte auf konsolidierter Basis überschreiten.
  • Franchiseunternehmen bei Lizenzgebühren im letzten Geschäftsjahr > 22,5 Mio. Euro und sofern das Unternehmen oder seine oberste Muttergesellschaft im letzten Geschäftsjahr einen weltweiten Umsatz > 80 Mio. Euro erzielt hat.
  • Drittlandsunternehmen (außerhalb der EU) mit einem Umsatz von > 450 Mio. Euro, der innerhalb der EU erzielt wurde. Die Anzahl der Beschäftigten ist in diesen Fällen zu vernachlässigen.

Auf welchen Bereich der Lieferkette findet die Richtlinie Anwendung?

Die CS3D bezeichnet die dargestellte Wertschöpfungskette als „Aktivitätenkette“, da auch der eigene Geschäftsbereich Berücksichtigung findet.

Von der vorgelagerten Lieferkette (Upstream) werden direkte und indirekte Zulieferer:innen erfasst. Die nachgelagerte Lieferkette (Downstream) beschränkt sich auf direkte Vertragsbeziehungen in den Bereichen Lagerung, Transport und Distribution.

Darstellung der Aktivitätenkette nach CS3D/CSDDD mit Upstream- und Downstream-Bereich
Umfang der Aktivitätenkette nach CS3D

Welche Maßnahmen haben die Unternehmen zu ergreifen?

Gemäß der CS3D gilt eine Bemühenspflicht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, das heißt es sind geeignete Schritte zu setzen. Diese sind im Folgenden angeführt. Gleichzeitig wird nicht vorausgesetzt, dass das Bemühen sämtliche negativen Auswirkungen beenden kann.

Alle Sorgfaltspflichten gelten nur risikobasiert. So wird der Einflussbereich auf direkte Lieferant:innen höher sein und ist von den Besonderheiten der jeweiligen Geschäftsbeziehung abhängig. Keinesfalls sind – entgegen vieler Mythen – alle Lieferant:innen laufend und umfänglich hinsichtlich der gesetzlich geschützten Werte zu überprüfen. Das Aussenden von Fragebögen an alle Zulieferer:innen ist daher wenig zielführend.

Darstellung der Sorgfaltspflichten gemäß CS3D/CSDDD

In welchem Umfang sind KMU von der CS3D betroffen?

Aufgrund des breitgefächerten Umfangs der Aktivitätenkette werden verpflichtete Unternehmen ihre Verantwortung auf Zulieferer:innen, und damit auch auf KMU, überbinden. Damit die Belastungsgrenzen der KMU nicht überschritten werden, sind die Anforderungen angemessen zu gestalten und ist auf eine praktische Umsetzbarkeit zu achten. Große Unternehmen sowie Mitgliedsstaaten sind zu deren Unterstützung verpflichtet.

Welche Strafen drohen?

In der Richtlinie sind Verwaltungsstrafen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes sowie Schadenersatzansprüche gegen gesetzlich erfasste Unternehmen vorgesehen. Die genauen Details werden sich aus dem jeweiligen nationalen Recht ergeben.

Was sind die nächsten notwendigen Schritte?

Nutzen Sie ESG-Synergieeffekte aus Ihrem direkten Unternehmensumfeld und beziehen Sie die Lieferkette in Ihre Strategie mit ein!

Die ersten Unternehmen sind 2024 nach CSRD reportingpflichtig, die meisten folgen in den nächsten Jahren. Im Bereich der vorgelagerten Lieferkette lassen sich hier bereits viele Blind Spots erkennen. In Vorbereitung auf die CS3D, die über eine reine Reportingpflicht hinausgeht, und zur Nutzung von Synergieeffekten – auch in Bezug auf andere Richtlinien wie der EUDR – ist eine rechtzeitige Einbindung von ESG-Kriterien ins Lieferant:innenmanagement zu empfehlen. Dies kann durch entsprechende Integration in den Risikomanagement-Ansatz u erfolgen.

Abzuraten ist von einer separaten Betrachtung von Regularien und Reportingpflichten, vor allem auch in Hinblick auf die Integration und Nutzung von Risikomanagement-Tools. Je nach Unternehmensgröße und des Umfangs der Lieferant:innenbasis ist der Aufwand für die Integration zu unterscheiden. Bei Unternehmen, die von der CS3D erfasst sind, werden umfangreichere Projekte notwendig sein, wohingegen bei KMUs mit wenigen Workshops zur Integration von Maßnahmen das Auslangen gefunden werden kann.


CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive
EUDR: EU Deforestation Regulation
CSDDD/CS3D: EU Sustainability Due Diligence Directive

Rückfragenhinweis: Lydia Schwarhofer

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