
Europäisches Lieferkettengesetz
Im Sinne eines gerechten und nachhaltigen Wirtschaftens hat die EU-Kommission im Februar 2022 den Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgestellt. Die Achtung der Menschenrechte und der Umweltschutz sollen damit auch auf europäischer Ebene in allen globalen Wertschöpfungsketten verankert werden. Das europäische Lieferkettengesetz geht dabei über geltende Vorschriften des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) hinaus.
Was wird im europäischen Lieferkettengesetz geregelt und ab wann gilt es?
Der Entwurf des Gesetzes verpflichtet Unternehmen zum sorgfältigen Umgang mit Menschenrechtsstandards und mit dem Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten. Dabei werden sowohl direkte als auch indirekte Lieferant:innen miteinbezogen.
Nach Billigung des Gesetzes durch das Europäische Parlament und den Rat wird dieses voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 verabschiedet. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationale Gesetze haben die Mitgliedsstaaten in der Folge zwei Jahre Zeit.
Welche Unternehmen müssen das EU Lieferkettengesetz anwenden?
- Vordergründig betroffen sind sowohl europäische Unternehmen als auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU tätig sind, mit weltweit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz ab 150 Millionen Euro.
- Zwei Jahre später gelten die Vorschriften auch für Unternehmen, die in ressourcenintensiven Branchen (zum Beispiel der Textil- und Lederindustrie, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder dem Bergbau) tätig sind und die mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro weltweit aufweisen.
- Nicht direkt in den Anwendungsbereich fallen Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Indirekt werden sie jedoch in der Folge als Zulieferer größerer Unternehmen in die Pflicht genommen werden.
Was sind die Kernpunkte des EU Lieferkettengesetzes?
Neben der Einhaltung der Menschenrechtsstandards stellt das EU-Lieferkettengesetz auch auf Klima- und Umweltschutz ab. Daher hat die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß des Pariser Klimaabkommens in der Geschäftsstrategie von großen Unternehmen berücksichtigt zu werden.
Zur Sicherstellung ihrer Verantwortung können sich Unternehmen an grundsätzlichen Arbeiternehmerrechten wie den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation, ILO, (beispielsweise Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit usw.), an den Menschenrechten (Freiheit und Sicherheit von Personen, Gleichheit vor dem Gesetz usw.), am Schutz der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen, Gewässern oder der Atemluft und an der Bekämpfung des Klimawandels orientieren.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht für Mensch und Umwelt müssen sich Unternehmen einer Risikoanalyse unterziehen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen schaffen:
- Ermittlung negativer Auswirkungen in Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt sowie Ableitung von Maßnahmen zur Verhinderung, Abschwächung oder Behebung
- Integration der Sorgfaltspflichten in der Unternehmenspolitik und in den Management-Systemen
- Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten für Beteiligte entlang der Lieferkette und Einleitung entsprechender Verfahren
- Kontrolle und Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Vorlage eines Transformationsplans zur Einhaltung der Reduktionsziele gemäß dem Pariser Klimaabkommen durch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 150 Millionen Euro
- Transparente und öffentliche Kommunikation zur Sorgfaltspflicht
- Verknüpfung variabler Vergütung mit Compliance in Lieferketten
Worin unterscheidet sich das deutsche Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz (LkSG) vom EU Gesetz?
Das deutsche Gesetz gilt seit dem Jänner 2023 bei Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden (ab dem Jahr 2024 ab 1.000 Mitarbeitenden) und bindet in erster Linie direkte Zulieferer mit ein. Es zieht somit nicht die gesamte Wertschöpfungskette inklusive deren Nutzer:innen und Entsorger:innen in Betracht.
Mit der Pflicht zur anlasslosen Nachverfolgung ganzer Wertschöpfungsketten stellt das EU Lieferkettengesetz im Vergleich zum deutschen Gesetz eine viel strengere Regulierung dar. Die deutsche Fassung beschränkt sich auf Menschrechte und betrachtet Umweltschutz nur mittelbar. Auch wird die EU Richtlinie zivilrechtliche Haftungen in Betracht ziehen. Somit könnten Betroffene Schadenersatz vor europäischen Gerichten einklagen.
Das deutsche Gesetz wird nach Verabschiedung der EU Richtlinie an die Anforderungen der europäischen Richtlinie angepasst werden müssen.
Welchen Anforderungen muss der Mittelstand gerecht werden?
Mittelfristig werden große Unternehmen auch ihre Zulieferer aus dem Mittelstand in die Pflicht nehmen. KMU müssen sich daher frühzeitig klar positionieren. Für kleine Unternehmen mit eingeschränkten Mitteln und geringem Verursachungsbeitrag kann es sinnvoll sein, sich unternehmensübergreifender Kooperationen anzuschließen. Präventionsmaßnahmen müssen nicht zwangsläufig im Alleingang gestemmt werden. Im Bedarfsfall sollen die Kosten des Mittelstands für die Einhaltung der Anforderungen mit staatlicher Beihilfe subventioniert werden.
Wohin steuern wir mit dem EU Lieferkettengesetz?
In einer globalen Wirtschaft soll das Gesetz Menschen jene Rechte zukommen lassen, die notwendig sind, um Industrie- und Konsumgüter unter möglichster Ressourcenschonung weltweit zu beziehen. Dazu müssen Unternehmen Nachhaltigkeit an ihren künftigen Unternehmenserfolg knüpfen. Dabei können ihnen digitale Technologien zur Nachverfolgung oder das Design von Produkten in zirkulären Kreisläufen dienen.
Bei inloop greifen wir auf umfassende Erfahrung aus vielen Projekten der fertigenden Industrie zurück und bieten Ihnen die entsprechende prozessuale und technologische Expertise, um gemeinsam Ihre Roadmap für nachhaltiges und resilientes Wirtschaften festzulegen.
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