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Lieferketten und Klimaziele

Selbst wenn wir das 1,5 Grad Klimaziel erreichen, wird eine Milliarde Menschen mit den negativen Folgen der Erderwärmung laufend konfrontiert.

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts ist der Klimawandel in Form von wiederkehrenden Dürren, Niedrig- oder Hochwässern, Waldbränden, Hitzewellen und in der Verringerung der Arten rund um den Globus spürbar. Damit die Klimatransformation gelingt, müssen die globalen Lieferketten angepasst werden. 

Aktuelle Regulatorien mit Auswirkung auf die Lieferketten 

Zielvorgaben, die sich in zuletzt verabschiedeten oder in Abstimmung befindlichen Regelwerken wiederfinden, stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit den Lieferketten: 

Supply Chain Due Diligence Law der EU: 

Auf EU Ebene befindet sich ein Lieferkettengesetz in Bearbeitung. Der Entwurf verpflichtet Unternehmen ihre Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette zu überprüfen. Darunter fallen sowohl direkte als auch indirekte Geschäftsbeziehungen. Ziel ist die Einhaltung der geltenden Menschenrechtsstandards und des Umweltschutzes, um eine gerechtere und nachhaltigere Weltwirtschaft sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Nach Annahme des Entwurfes durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Lieferkettengesetz in Deutschland:

Deutschland ist mit dem Gesetz auf nationaler Ebene vorgeprescht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Jänner 2023. Darin wird die unternehmerische Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferkette, zB für Vorleistungen oder Fertigerzeugnisse aus dem Ausland, geregelt. 

EU Taxonomie:

Die sechs Klimaziele der EU werden in der Taxonomieverordnung seit Anfang Jänner 2022 zur Umsetzung gebracht werden: 

  • Klimaschutz 
  • Anpassung an den Klimawandel 
  • Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen 
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 
  • Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltschutz  
  • Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Dabei wird kontrolliert, ob Unternehmen eines der sechs Umweltziele im positiven Sinne beeinflussen, ohne dabei eines der fünf anderen zu konterkarieren. 

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):  

Das EU-Rahmenwerk regelt die Offenlegungspflichten in Bezug auf ESG-Faktoren: Environmental, Social, Governance (Umwelt-, soziale und Unternehmensführungs-Faktoren). CSRD berücksichtigt die sechs Klimaziele der EU. In einem ersten Schritt gilt es für große Unternehmen ab 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz. Ab 2026 sollen auch gelistete kleine und mittlere Unternehmen einbezogen werden. 

 

Unmittelbarer Zusammenhang der Supply Chains mit bis 90 % der Emissionen in Endprodukten   

Um einerseits den gesetzlichen sowie andererseits den kundenorientierten Anforderungen nachzukommen, müssen Unternehmen verstehen, wo ihre Emissionen entstehen. 

Gemäß des Greenhouse Gas Protocol des World Resources Institute und des World Business Council for Sustainable Development können Emissionen in drei Herkunftsbereiche eingeteilt werden:  

  • Scope 1: „Facility Emissions“ - direkte Emissionen aus Quellen, die unter Kontrolle des Unternehmens stehen 
  • Scope 2: „Energy Emissions“ - indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (Strom, Wärme, Kälte etc.) 
  • Scope 3: „Supply Chain Emissions“ - alle anderen Emissionen, aus den vor- und nachgelagerten Unternehmensbereichen. Das sind Emissionen aus der Beschaffung, dem Transport von Lieferungen, Geschäftsreisen oder der Verwendung der verkauften Produkte und der Produktentsorgung.  

In kundenorientierten Sektoren (siehe Abbildung) ist der direkte Emissionsfußabdruck eines Unternehmens relativ gering und stammt bis zu 90 % aus der Lieferkette. Denn sobald nur ein Unternehmen in der Lieferkette Emissionen verursacht, fließen diese in das Endprodukt ein. Daher müssen Unternehmen entsprechenden Einfluss auf vor- und nachgelagerte Bereiche aus ihrer Organisation nehmen, um die Transformation voranzutreiben. 

Up to 90 % of emissions come from the supply chain. Electronics: 70 %, construction: 81 %, automotive: 82 %, food: 83 %, fashion 85 %, FMCG: 90 %

Welche Maßnahmen tragen zur Dekarbonisierung der Lieferketten bei? 

Unternehmen in kundenorientierten Bereichen können den Klimaeffekt positiv beeinflussen, indem sie ihre Lieferketten dekarbonisieren (Scope 3). Die größte Herausforderung in diesem Bereich ist die Beschaffung von Daten, um klare Ziele und Standards festzulegen, deren Einhaltung durch die Zulieferer gewährleistet wird. 

inloop unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Klimatransformation mit folgenden Maßnahmen:

  • Supply Chain Health Assessment 
  • Screening von Lieferantendaten und Ausarbeitung eines Aktionsplanes unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse 
  • Verankerung der Reduktionsziele in der Unternehmensstrategie 
  • Verabschiedung einer Beschaffungsstrategie 
  • Eingehen von Partnerschaften mit Lieferant:innen, zB gemeinsamer Einsatz von Software 
  • Orientierung an Peergruppen 
  • Schaffung der digitalen Infrastruktur 
  • Anpassung von Systemen und Prozessen, Monitoring der KPIs
  • Befähigung von  Mitarbeiter:innen und Unternehmenskommunikation  

Mit unserer Analyse zeigen wir die Potentiale Ihres Unternehmens auf und legen entsprechende Transformationsziele fest. Wir unterstützen in der gemeinsamen Umsetzung mit den Lieferant:innen und stellen Ihnen unser weitreichendes Netzwerk zur Verfügung. 

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